03.06.2023

Funktionsstörung des Blitzer in der Freilassingerstraße vielen Anwohnern aufgefallen.

Zu offensichtlich, daß dieser Blitzer Probleme hat, die Bürgerinitiative bittet erneut schriftlich, die Komunale Verkehrsüberwachung um Aufklärung, da viele Anwohner diesbezüglich ebenfalls einen Defekt annehmen.

Wie kann das sein, daß zu schnell vorbeigefahren wird, und der Blitzer nur ab und dann auch auslöst ?

Die Nacht vom 2 auf den 3ten Juno komplett Ausfall (abgeschaltet) ?

Der Videobeweis

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Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen u. Herren der komun.-Verkehrsüberwachung.

    Ihr Blitzer seit 02.06.23 in der Freilassingerstraße in Laufen, wurde gestern von mehr als einem Dutzend Personen auf seine Wirkungsweise (Anwohner) optisch überprüft.
    Dabei ist uns aufgefallen, daß er oft gar nicht auslöst, obwohl die Geschwindigkeiten mehr als 60 km/h waren.
    Diesbezüglich haben wir auch ein Video aufgenommen. Auch wurden zu schnelle LKW ebenfalls in Vielzahl gar nicht geblitzt. Nachts bei unseren Kontrollen sahen wir überhaupt im Zeitraum keine Blitzungen, dies obwohl deutlich zu schnell(Video vorhanden). Ist es eine mögliche Erklärung, daß eine sogen. Zeitschaltung vorhanden ist?
    Kann ein Defekt der Einstellungen dieses auslösen, wurde dieser Blitzer in der Nacht komplett deaktiviert?

    Wir, die Bürgerinitive B 20 Laufen wollen den Lärmschutz kontrolliert bekommen, doch scheinbar ist hier aber etwas nicht in Ordnung, oder wir verstehen die Vorgangsweise nicht. darum bitte ich um Aufklärung.

    Gerne erwarten wir auf Ihre Erklärung bezüglich dieser offensichtlich sehr unterschiedlichen Blitzereinstellungen, die jedem aufgefallen sind, haben Sie hier bezüglich LKW Vorgaben diese nicht zu Blitzen, was kann eine Ursache dafür sein, da ja die Gegenfahrbahn ohne Verkehr war?
    Gerne erwarte ich Ihre Rückantwort, damit wir hier keine vorschnellen Pressemitteilungen heraus geben.

    Mit freundlichen Grüßen Schmid
    Sprecher P.Schmid, Bürgerinitiative B 20 Laufen

  2. Unsere Fragen bezüglich des Blitzers in der Freilassingerstraße(Juno 23)wurde überhaupt nicht eingegangen oder beantwortet, statt dessen auf die rechtlichen Vorgaben verwiesen...und nun???

  3. Sehr geehrter Herr Schmid,
    Bezug nehmend Ihrer E-Mail teile ich Ihnen nochmals mit, dass der eingestellte Grenzwert der Messanlage für alle Fahrzeuge mit Maschinenkraft gleichermaßen gilt.
    Freundliche Grüße aus Töging a. Inn

    Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
    Werkstraße 1 - 84513 Töging am Inn