Lieber Peter Schmid,
mehr als 17 Millionen Menschen in Deutschland sind Tag für Tag Pegeln an Verkehrslärm ausgesetzt, die nachweislich krankmachen. Schlafstörungen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen: Die Liste ist lang. Laut Zahlen des Umweltbundesamtes fühlen sich 76 Prozent der Menschen oder anders gesagt etwa drei von vier Personen in Deutschland von Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt.
Das Skandalöse daran: Städte und Landesbehörden sind gesetzlich verpflichtet, genau hier gegenzusteuern. Alle fünf Jahre müssen sie sogenannte Lärmaktionspläne vorlegen – mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung. Doch viele ignorieren diese Pflicht – oder liefern Pläne ab, die nicht einmal die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen. In seiner letzten Lärmbilanz hat das Umweltbundesamt festgestellt: Nur die Hälfte aller Verwaltungseinheiten hat überhaupt Lärmaktionspläne erstellt – und von diesen Plänen enthält jeder dritte keine einzige Maßnahme zum Lärmschutz!
Das lassen wir uns nicht länger gefallen und haben deshalb Klage eingereicht – gegen die Städte Mannheim, Saarbrücken, Baden-Baden, Hameln, Sindelfingen und das Regierungspräsidium Darmstadt wegen mangelhafter oder gar nicht erst veröffentlichter Lärmaktionspläne. Darüber hinaus haben wir gegen 21 Städte in ganz Deutschland in einem ersten Schritt Rechtsverfahren eingeleitet – hier können Klagen folgen, wenn die Städte unseren Anträgen nicht nachkommen. Unser Ziel: Gesundheit soll mehr zählen als Autoverkehr.
Was wir fordern, ist weder kompliziert noch teuer: Beispielsweise als einfache und sofort umsetzbare Maßnahme Tempo 30 überall, wo es zu laut ist – um unser aller Lebensqualität zu verbessern. Weniger Geschwindigkeit bedeutet weniger Lärm, denn Tempo 30 anstatt Tempo 50 wirkt auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrslärms. Für viele Menschen macht das den entscheidenden Unterschied: zwischen einer erholsamen Nacht und Schlaflosigkeit, zwischen Dauerstress und echter Ruhe. Ein ruhigerer Alltag, in dem man wieder durchatmen kann. Das Risiko trifft nicht alle gleich – besonders betroffen sind Kinder, Ältere, Kranke – und all jene, die sich keine „ruhigere Wohnlage“ leisten können.
Noch nie haben Gerichte über ein Verbandsklagerecht zu einer wirksamen Lärmaktionsplanung entschieden. Daher geht es um mehr als um den Lärmschutz in bestimmten Städten – wir führen Musterklagen, die auf alle Städte in Deutschland Auswirkungen haben! In einem ersten Verfahren hat die beklagte Stadt vorgeschlagen den Europäischen Gerichtshof einzuschalten, um grundlegende Fragen zu klären. Ein Urteil hätte somit europaweite Wirkung.
Solche Verfahren sind aufwändig, langwierig – und kostspielig. Wir führen sie trotzdem für mehr Ruhe, für mehr Gerechtigkeit. Und wir tun das gern. Aber damit wir den Kampf weiterführen können, brauchen wir Ihre Rückendeckung.
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