20.01.2022

Einstweilige gerichtliche Anordnung gegen die Gefahrenlage der B 20 beantragt

Ein Handeln der betroffenen Bürger in Laufen geht in eine neue Runde:

„Wir dürfen die Gefahr nicht akzeptieren“, sonst kommen wir alle unter die Räder! Behörden müssen die Aufmerksamkeit auf Gefahren und Emissionen an der B 20 in Laufen, zum Schutz aller neu aufnehmen.

Geschwindigkeitsbegrenzung v. 30/km/h und ein zeitliches Fahrverbot für Schwerlastverkehr

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Kommentare

  1. Ist doch super, nun müssen Laufener Bürger ihr Recht auch noch zum wiederholten male Einfordern...!Die Fakten alleine sind ja schon mehr als deutlich, Risse in Mauer und Häusern, Fahrbahndecke ist nur noch ein Klumpen, und den Schmutz saugen die Anwohner jeden Tag in sich hinein, Schaden an der Gesundheit und an den Häusern...wo ist noch das Recht in Deutschland ??