Trotz Messdaten und fortgesetzter Überschreitung von zulässigen NO 2 (Dieselabgase) Emissionen, wartet dieser Bürger immer noch auf sein Recht! Messdaten über Luftreinhaltung überschreiten die schädlichen Höchstmaße und es geschieht nichts! LfU (Luft/Bundes-Umweltamt) verweigert weitere Messungen.
Begründung: Es wird sich eh wieder deutlich über den Höchstwerten ergeben, wozu nochmals Messen?
Bereits 2019 wurden Grenzwerte überschritten, die Stadt Laufen, hat mit Wissen der Schadstoffbelastung keinerlei Verantwortung übernommen, der Bürger wurde mit voller Absicht seinem Schicksal überlassen! Dies gegen geltendes Recht, das Verwaltungsgericht München dringt auf Rücknahme der Klage, unverständlich wie so manch andere Entscheidungen bei schweren gesundheitlichen Einflüssen auf die Anwohner! Statt Luftreinhalteplan, Klage abgewiesen bzw. zur Rücknahme aufgefordert, ein Verstoß gegen die rechtlichen bindenden Vorgaben!
Die bayrische Staatsregierung wartet immer noch auf die göttlichen Eingaben.....
Ohne einen Luftreinhalteplan, wird den geschlagenen Laufener Bürger 2ter Klasse auch weiteres Recht verwehrt. Hingehalten werden sie durch das Spiel der Behörden, nicht zuständig...Wenn Daten ständig verweigert werden, oder nicht verwehrtbar sind, dann ist auch kein Gesetz zuständig, München Augsburg Ulm haben bereits LKW aus Ihren Städten verbannt, aber was will den Laufen, ja liebe Münchner Politiker, es kommt nun auch zu uns....ist das der Plan ?
Als ich 2019 mich gegen die Belastung durch Schadstoffe und Lärm in Laufen auflehnte, waren bereits Obergrenzen in der Schloss-Strasse mehrfach gerissen worden, rechtliche Folgen blieben jedoch aus:
Ein Luftreinhalteplan, sowie ein Dieselfahrverbot in der Altstadt wären die nächsten Schritte. Ich kann ihnen alle versichern, dass ich hier mit der Deutschen Umwelthilfe durchgreifen werde, eine Klage ist unumgänglich!
Sprecher Bürgerinitiative B 20 Laufen
Schmid Peter