Gesetze zur Straßensicherheit, Gehwegsbreiten, Luft/Emissionen werden seit jahrzehnten nicht angewendet, z.B. 40 cm Gehsteig ist unzulässig, Mindestbreite 2.20 dabei sind viele Gehwege nicht öffentliche Wege, da diese meist den Anwohnern gehören, und auch keine durchgehende Wege,...krass da hier Schulkinder laufen müssen..!!!
Gesetze zur Straßensicherheit, Gehwegsbreiten, Luft/Emissionen werden seit jahrzehnten nicht angewendet, z.B. 40 cm Gehsteig ist unzulässig, Mindestbreite 2.20 dabei sind viele Gehwege nicht öffentliche Wege, da diese meist den Anwohnern gehören, und auch keine durchgehende Wege,...krass da hier Schulkinder laufen müssen..!!!