19.04.2021

Rückmeldung vom staatlichen Bauamt

Die Antwort vom staatlichen Bauamt in Traunstein auf die Anfrage eines Anwohners.

Die Straßenbaulastträger haben nach ihrer Leistungsfähigkeit u.a. die Verpflichtung, die Bundesstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Umfang zu unterhalten. [...] In Ihrem konkreten Fall ist nicht ersichtlich, dass die Bundesstraße nicht ordnungsgemäß unterhalten wird bzw. nicht regel- konform errichtet wurde.

Staatliches Bauamt Traunstein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare

  1. Einfach nur ohne Rechtskenntnisse, oder wie kann eine Oberregierungsrätin es abtun, daß Bürger Reklamieren, das eben keine rechtskonforme Bebauung der B20 hier vor Ort ist, schweig und es passiert sowieso nichts! Alles konform mit den Vorschriften!! Verzeihen Sie Fr. Zumbrunnen, aber so einfach wie Sie sich das Vorstellen ist es nicht. Wir Bürger von Laufen verweisen auf die marode Straße, den exorbitanten Schwerverkehr, und Sie sagen das müssen wir dulden! Nein, denn wir belehren Sie eines "besseren"...!Schmid Peter Sprecher Bürgerinitiative Laufen