13.08.2026

Gemeinden/Städte im BGL blockieren Messungen bei EU Vorgaben für Stickstoffdioxid (NO₂) trotz EU Weisung!

2030 gilt ein neuer, deutlich strengerer EU-Grenzwert von 20 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO₂).

Wird der Grenzwert im Jahr 2026 überschritten, werden Luftreinhaltepläne mit wirksamen Maßnahmen wie Tempo 30, Parkraumbewirtschaftung und letztendlich Dieselfahrverboten fällig, dies betrifft vor allem Gemeinden mit hohem Verkehrsaufkommen! Bad Reichenhall - Piding - Anger - Freilassing - Laufen - Burghausen.....ect.

Es handelt sich hier um eine Langzeitmessung von 12 Monaten, politische Verdrossenheit auf Kosten der betroffenen, bzw.: " ja keinen Nachweis liefern, um den Verkehr an stark belasteten Straßen zu begrenzen "!

Laufens Bürger in Lebensgefahr an der Freilassingerstraße!

Öffentliche Mahnung an alle zuständigen Behörden auch an bekannte TV im gesamten Bundesgebiet erfolgt heute 21.08.2026.

EU Weisung für 2026 über Luftschadstoffe, werden im BGL nicht umgesetzt!
Verkehr und Stau wie Transit im BGL und die resultierende Luftverschmutzung sind bekannte Probleme, dies hat auch die EU erkannt und setzt die Grenzwerte für Stickstoffdioxid auf von bisher 40 auf 20 µg/m um. Damit sollen EU-weit die Todeszahlen von Menschen innerhalb der EU reduziert werden. 400 000 Tote alleine in der EU durch Luftverschmutzung! Vor allem durch Dieselfahrzeuge wie Schwerverkehr!
Nur dumm, wenn die betroffenen und schwer belasteten Regionen im Berchtesgadener Land diese EU Weisung gar nicht umsetzen, ja ignorieren! Feinstaub ist ebenfalls ein tödliches Instrument, auch hier wird der Verkehr priorisiert, der Bürger wird vorsätzlich den Mengen der Schadstoffe überlassen, ein Nachweis wird tunlichst unterlassen, da ja Konsequenzen drohen, vor allem den Dieselfahrzeugen!
Ab 2030 gilt ein neuer, deutlich strengerer EU-Grenzwert von 20 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO₂). Wird der Grenzwert im Jahr 2026 überschritten, werden Luftreinhaltepläne mit wirksamen Maßnahmen wie Tempo 30, Parkraumbewirtschaftung und letztendlich Dieselfahrverboten fällig, die geeignet sind, die Grenzwerte bis 2030 einzuhalten. Das ist dringend notwendig, denn alleine im Jahr 2022 starben in Deutschland mehr als 28.000 Menschen an den Folgen von Luftverschmutzung durch das hauptsächlich vom Straßenverkehr verursachte Stickstoffdioxid. In Deutschland gibt es aktuell nur 287 Verkehrs-nahe Messstationen, dies ist nicht einmal eine pro 300.000 Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt sogar einen Grenzwert von nur 10 µg/m³. 2024 überschritten knapp 75 % der Messstationen diesen Richtwert im Jahresmittel.
Von Bad Reichenhall bis Burghausen wurden keine Langzeitmessungen zum Stichtag Dezember 2026 überhaupt angeordnet. So stellt sich doch die Frage: warum wird dem Bürger hier nicht begegnet und das Gesetz einfach stillschweigend nicht nachgekommen.
Eine Frage die ich an alle Gemeinden und Städte im Berchtesgadener Land stellen möchte. Sollen die Bürger und Anwohner an stark belasteten Verkehrsaufkommen weiterhin das Recht auf Information und Messwerte vorenthalten werden? Sollten in Bad Reichenhall bis Piding und Anger, wie Freilassing und vor allem Laufen diese Messwerte nicht erhoben werden, so sind die Anwohner der Willkür der Gemeinden und des Landratsamtes in Bad Reichenhall ausgesetzt! Ganz zu Schweigen den gesundheitlichen Folgeschäden wird mit Arroganz und Ignorierung begegnet.
Ich fordere eine Stellungnahme über diese Vorgehensweise, die zeigt, wie Einig sich scheinbar alle Ämter sind, diese Messungen zum Wohl der Bürger, zu unterlassen!
Peter Schmid
Sprecher der Bürgerinitiative B 20 Laufen
www.b20laufen.de

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Kommentare

  1. Und wieder macht es uns Österreich vor! In Kärnten wird eine Maut auf Nebenstraßen für LKW eingeführt, zunächst auf drei Straßen, andere Gemeinden werden nachziehen, nur wir sind immer noch im BGL die, die es aushalten müssen, Transit bzw. B 20 ist immer noch nicht in das Bundesfernstraßenmautgesetz aufgenommen geworden, Verkehrsminister Bernreiter hat dies den BI ja zumindest in Bad Reichenhall zugesagt, nur getan hat er nichts! Bayern ist einfach in Bezug zu Transit nicht ehrlich zu den Bürgern, eben Transitlobbyisten!

  2. An alle Gemeinden Städte und Kommunen, vor allem aber an die betroffenen im Stich gelassenen Bürger, welche vom Ferienverkehr wie Stauumfahrer und überbordendem Transit übelst heimgesucht werden!
    Ab sofort rufe ich über unsere Homepage die uneingeschränkte Unterstützung durch unsere Erfahrungen für betroffene auf. Dabei ist es mir wichtig, dass geltendes Recht nicht so umgesetzt wird, um Transit oder Massenverkehr zu rechtfertigen. Wir handeln, auch wenn es den zuständigen nicht passt!
    Peter Schmid

    Hier ein Link zum Thema Luftmessungen:

    https://mitmachen.duh.de/abgas-messaktion/?&wc=BA

  3. Laufens Luftqualität wird unter den Augen der verantwortlichen total ignoriert, es wird mit der Gesundheit der Bürger Poker gespielt, wir lassen uns das nicht mehr bieten! Es kommen harte Zeiten auf das BGL und vor allem auf Laufen zu, dass verspreche ich! Immer mehr Transit und Ausweichverkehr haut den stärksten Ochsen um! Unser Unterstützer, die DUH ist nun an diesem Problem, siehe unten.
    Die DUH setzt wieder auf Klagen, da sich sonst nichts rührt, der Transit und dessen Auswirkungen verändert nicht nur mein Leben, Spenden Sie an die DUH, nur so kommen wir schneller vom Fleck!

    Seit Jahrzehnten kämpft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für saubere Luft in Deutschland – auch juristisch bis in die höchste Instanz und nutzt dafür die europäischen Gesetze.

    In der nächsten Woche werden wir am Mittwoch, dem 16. September, eine richtungsweisende Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht für die Luftreinhaltung in Deutschland haben. Wir gehen davon aus, dass noch am Mittwoch ein Urteil verkündet wird, worüber wir in unserem Live-Talk am 21. September 2026 berichten möchten.

    Inhaltlich geht es um das Luftreinhalteprogramm für ganz Deutschland. Darin müssen diejenigen Maßnahmen festgelegt werden, mit denen die Reduktionsvorgaben für Stickoxide, Ammoniak, Schwefeldioxid und Feinstaub eingehalten werden. Ab 2030 gelten zudem für einige dieser Luftschadstoffe deutlich strengere Grenzwerte als bisher.

    In der ersten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten wir 2024 gewonnen. Die Bundesregierung ist dagegen in Revision gegangen, über die das Bundesverwaltungsgericht nun entscheidet.

    Was das Urteil am 16. September bedeutet, welche Maßnahmen jetzt kommen müssen und wie wir mit Hilfe der neuen Grenzwerte den Druck auf Bundesregierung, Länder und Behörden erhöhen, damit Grenzwertüberschreitungen nach 2030 ausbleiben, erfahren Sie in unserer Diskussion rund um den Ausblick auf die neuen rechtlichen Vorgaben für saubere Luft mit:

    • Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe